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Antwort

28. In welcher Form muss ich nach Abschluss mein durch das Stipendium ermöglichtes Vorhaben belegen?

Die Stipendiat*innen des DMR Stipendienprogramms 2023 müssen je nach Auszahlungszeitraum während des letzten Monats der Laufzeit, spätestens jedoch im Mai 2023, einen Bericht inkl. kurzem Statement und ggf. im Prozess erarbeitetem Bild- bzw. Tonmaterial und/oder Partituren bei der Deutscher Musikrat gemeinnützigen gGmbH einreichen. Erst nach fristgerechter Einreichung des Berichts wird die letzte Rate ausgezahlt. Da die letzte Rate nicht später als Juni ausgezahlt werden kann, führt eine verspätete Einreichung des Berichts zum Nichterhalt der letzten Stipendienrate und ggf. zur Rückforderung des gesamten Stipendiums.

 

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