12. Was wird gefördert?
Gefördert wird die Auseinandersetzung mit der eigenen künstlerischen Weiterbildung und Entwicklung. Das kann die Erweiterung des Repertoires, die Recherche und Entwicklung von neuen Konzertprogrammen und Konzertformaten oder/und die Weiterentwicklung der eigenen Marke (Webpräsenz, Öffentlichkeitsarbeit) umfassen. Im Falle eines Konzertvorhabens muss selbiges nicht zwingend zur Aufführung kommen. Instrumentenkäufe und andere Anschaffungen sind nicht förderfähig.
Beispiele:
- die Entwicklung neuer künstlerischer Ideen sowie deren Ausarbeitung,
- die Aneignung und Erprobung neuer Techniken und Arbeitsweisen,
- die Erkundung neuer musikalischer Ausdrucksformen,
- die Reflexion der eigenen musikalischen Arbeit und deren Neukonzeption unter Einbeziehung von Erfahrungen während der Corona-Pandemie,
- die Anpassung bestehender eigener Werke an die Erfordernisse von Aufführungen unter den besonderen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, etwa eine verkleinerte Besetzung,
- die Anpassung der eigenen Arbeit an die Anforderungen der Digitalisierung
- Darüber hinaus für Komponist*innen und Dirigent*innen: z.B. Auseinandersetzung mit neuen Werke, Besetzungen, Auftragsakquise etc., selbst wenn das Werk nicht zeitnah zur Aufführung kommt.