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Antwort

12. Was wird gefördert?

Gefördert wird die Auseinandersetzung mit der eigenen künstlerischen Weiterbildung und Entwicklung. Das kann die Erweiterung des Repertoires, die Recherche und Entwicklung von neuen Konzertprogrammen und Konzertformaten oder/und die Weiterentwicklung der eigenen Marke (Webpräsenz, Öffentlichkeitsarbeit) umfassen. Im Falle eines Konzertvorhabens muss selbiges nicht zwingend zur Aufführung kommen. Instrumentenkäufe und andere Anschaffungen sind nicht förderfähig.

Beispiele:

  • die Entwicklung neuer künstlerischer Ideen sowie deren Ausarbeitung,
  • die Aneignung und Erprobung neuer Techniken und Arbeitsweisen,
  • die Erkundung neuer musikalischer Ausdrucksformen,
  • die Reflexion der eigenen musikalischen Arbeit und deren Neukonzeption unter Einbeziehung von Erfahrungen während der Corona-Pandemie,
  • die Anpassung bestehender eigener Werke an die Erfordernisse von Aufführungen unter den besonderen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, etwa eine verkleinerte Besetzung,
  • die Anpassung der eigenen Arbeit an die Anforderungen der Digitalisierung
  • Darüber hinaus für Komponist*innen und Dirigent*innen: z.B. Auseinandersetzung mit neuen Werke, Besetzungen, Auftragsakquise etc., selbst wenn das Werk nicht zeitnah zur Aufführung kommt.
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