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Antwort

5. Ich bin als Musiker*in/Dirigent*in/Komponist*in professionell und überwiegend freischaffend tätig, habe jedoch eine Festanstellung/eine Nebentätigkeit. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium bewerben?

Sie müssen überwiegend freischaffend als Künstler*in tätig sein und aus dieser Tätigkeit Ihren Haupterwerb erzielen. Haupterwerb bedeutet, Sie erwirtschaften mehr als 51 % Ihres durchschnittlichen Monatsgehalts freischaffend. Wenn Sie darüber hinaus fest angestellt sind oder einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit nachgehen, sind Sie verpflichtet, die Tätigkeit und die Höhe der daraus erzielten Einkünfte im Bewerbungsformular anzugeben. 

 

Bitte beachten Sie den gesamten Fragenblock zu den Bewerbungsbedingungen.

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