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Antwort

4. Was ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?

Wird von Sozialversicherungspflicht gesprochen, bedeutet dies, dass der*die Betroffene gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine Sozialversicherung abzuschließen und dafür Beiträge zu zahlen. Diese führt sein Arbeitgeber vom monatlichen Bruttolohn ab.

Wenn Sie z.B. künstlerisch mit einem Honorarvertrag an einer Musikschule oder Musikhochschule arbeiten, sind Sie in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig angestellt.

Bitte geben Sie in der Bewerbung eine genaue Beschreibung der Stelle an (Tätigkeit, Stunden, Vertrag, Honorar): z.B. Musikschule, 40 % Stelle (ca. 16 Stunden/Woche), angestellt, Entgeltgruppe

Bitte beachten Sie den gesamten Fragenblock zu den Bewerbungsbedingungen.

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