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Antwort

19. Müssen Audio- oder Videobeispiele eingereicht werden?

Ja, es müssen grundsätzlich zwei aussagekräftige Audio- oder Videobeispiele Ihrer künstlerischen Arbeit eingereicht werden. Die Aufnahmen dürfen nicht älter als von März 2018 sein. Die Dateien müssen als Weblink (z.B. YouTube, Vimeo) angegeben werden. Es ist kein Upload von Dateien möglich. Für die zweite Bewerbungsrunde muss der Link mindestens bis Ende November 2022 öffentlich abrufbar sein. Wichtig ist, dass die Audio- oder Videobeispiele ohne Login zugänglich sind. Spotify-Links sind nicht zulässig! Komponist*innen müssen zusätzlich die Partituren der Werke der zwei angegebenen Hörbeispiele einreichen. Für Dirigent*innen ist es verpflichtend, zwei Videobeispiele einzureichen, auf denen sie selbst i.d.R. in der Proben- und Konzertarbeit mit einem Klangkörper zu sehen sind. Bitte reichen Sie als Instrumentalist*in oder Sänger*in keine Orchester- oder Choraufnahmen ein, auf denen Sie nicht solistisch zu hören sind– schließlich bewerben Sie sich als Einzelkünstler*in um das Stipendium.

 

Bitte nennen Sie im Textfeld eine Zeitangabe, wann Sie im Beispiel solistisch zu sehen bzw. zu hören sind. Sollten Sie im Video nicht eindeutig zuzuordnen sein, geben Sie auch noch Ihre Position an.

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