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Antwort

16. Wie weise ich nach, dass ich ein*e professionelle*r, überwiegend freischaffende*r Musiker*in, Dirigent*in oder Komponist*in bin?

Sie müssen glaubhaft darlegen, dass Sie ein*e professionelle*r, überwiegend freischaffende*r Musiker*in, Dirigent*in oder Komponist*in sind. Dazu benötigen Sie Ihre letzte Beitragsmitteilung der KSK (nicht älter als Januar 2020) oder den Nachweis der Mitgliedschaft in einem einschlägigen Fach- oder Berufsverband (z.B. GEMA oder GVL). Wenn Sie nicht bei der KSK versichert oder eine solche Mitgliedschaft schon beantragt haben, müssen Sie außerdem in der Bewerbung eine kurze Begründung abgeben.

Masterabsolvent*innen von Instrumental-, Dirigier-, Kompositions- oder Gesangsstudiengängen der hier berechtigten Genres (s. Ziffer 2), die in den Jahren 2019/20/21/22 einen Abschluss an deutschen Musikhochschulen und Konservatorien gemacht haben und sich aufgrund der Pandemie noch nicht im künstlerischen Haupterwerb befinden können, müssen ein Masterabschlusszeugnis einreichen.

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